Die Entscheidung über eine europaweite Anerkennung von Tesla Full Self-Driving (Supervised) verzögert sich weiter. Statt der ursprünglich für Oktober erwarteten Abstimmung soll im zuständigen EU-Ausschuss zunächst weiter beraten werden. Eine Entscheidung wird nun frühestens im Dezember 2026 erwartet. Deutschland prüft das System weiterhin kritisch und nennt insbesondere mögliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie den Einsatz im komplexen Stadtverkehr als sicherheitsrelevante Punkte.
Tesla FSD: Entscheidung verschiebt sich auf Dezember
Im Mittelpunkt des europäischen Genehmigungsverfahrens steht der Technical Committee – Motor Vehicles (TCMV), in dem die EU-Mitgliedstaaten vertreten sind.
Eine Abstimmung war zunächst für Anfang Oktober im Gespräch. Bei dem Treffen soll nun jedoch weiter über das System beraten werden. Eine EU-weite Entscheidung wäre damit frühestens im Dezember möglich.
Grundlage des Verfahrens ist eine von der niederländischen Genehmigungsbehörde RDW erteilte Ausnahmegenehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858. Eine solche Genehmigung gilt nicht automatisch in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten.

Deutschland prüft Tesla FSD weiterhin
Das Bundesministerium für Verkehr und das Kraftfahrt-Bundesamt beschäftigen sich bereits seit Monaten mit FSD (Supervised).
Das Verkehrsministerium hatte erklärt, dass die von den Niederlanden übermittelten Unterlagen gemeinsam mit dem KBA unter Verkehrssicherheitsaspekten ausgewertet werden. Das KBA sollte das System zudem mit einem Tesla-Fahrzeug eigenständig erproben.
Verkehrsminister Patrick Schnieder erklärte Anfang September, dass Deutschland neuen Fahrerassistenzsystemen grundsätzlich offen gegenüberstehe, sofern deren Sicherheit nachgewiesen sei und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt würden. Zu den zu bewertenden Punkten gehören laut Ministerium insbesondere Verkehrssicherheit, zuverlässige Fahrerüberwachung und die Einhaltung geltender Verkehrsregeln.
Kritik an Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 50 Prozent
Ein zentraler Streitpunkt ist Teslas Umgang mit Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Besonders diskutiert wird die sogenannte Speed-Offset-Funktion. Diese kann eine Geschwindigkeit oberhalb des erkannten Tempolimits ermöglichen. Der European Transport Safety Council (ETSC) kritisiert, dass dabei ein Aufschlag von bis zu 50 Prozent auf das erkannte Geschwindigkeitslimit möglich sein kann.
Bei einem erkannten Limit von beispielsweise 100 km/h würde ein maximaler Offset von 50 Prozent rechnerisch 150 km/h entsprechen.
Die Funktion ist damit ein wesentlicher Punkt in der europäischen Diskussion. Der ETSC fordert, die betreffende Funktion in dieser Form nicht europaweit zu genehmigen.
Stadtverkehr als weiterer Diskussionspunkt
FSD (Supervised) unterscheidet sich von vielen klassischen europäischen Fahrerassistenzsystemen auch durch seinen breiten Einsatzbereich.
Das System übernimmt unter Aufsicht des Fahrers unter anderem Lenkung und Geschwindigkeitssteuerung und ist nicht ausschließlich für Autobahnen vorgesehen.
Gerade der Einsatz in komplexen urbanen Situationen spielt deshalb bei der Bewertung eine wichtige Rolle. In Deutschland wurden neben der Anpassung an den Verkehrsfluss auch Fahrerüberwachung und der breite Einsatzbereich des Systems als Punkte in der laufenden Diskussion genannt.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielten diese Fragen zuletzt durch einen belgischen Test. Dabei wurden unter anderem falsch erkannte beziehungsweise angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzungen beobachtet. Die Tester berichteten außerdem von Situationen, in denen das System Radfahrer in Bereichen überholen wollte, in denen Überholen untersagt war. Die Ergebnisse stammen allerdings aus einem begrenzten dreitägigen Test über rund 400 Kilometer und sind daher nicht mit einer umfassenden behördlichen Sicherheitsbewertung gleichzusetzen.
FSD ist weiterhin ein Fahrerassistenzsystem
Trotz der Bezeichnung „Full Self-Driving“ handelt es sich bei FSD (Supervised) rechtlich nicht um vollständig autonomes Fahren.
Die Bundesregierung hat ausdrücklich klargestellt, dass FSD (Supervised) ein vom Fahrer gesteuertes Assistenzsystem ist. Der Fahrer behält die Verantwortung und muss notwendige Eingriffe beziehungsweise Korrekturen unverzüglich vornehmen.
Das „Supervised“ im Namen ist daher entscheidend: Der Fahrer muss das System überwachen.
Was passiert bei einer Zustimmung der EU?
Das weitere Verfahren ist klar definiert.
Nach der Abstimmung über die europaweite Genehmigung im TCMV könnte die Europäische Kommission bei einem positiven Votum einen entsprechenden Durchführungsrechtsakt erlassen.
Dieser würde die niederländische Genehmigungsbehörde dazu ermächtigen, eine in der gesamten Europäischen Union gültige Typgenehmigung zu erteilen.
Eine Entscheidung im Dezember würde daher einen wichtigen regulatorischen Schritt darstellen. Sie bedeutet allerdings nicht, dass FSD (Supervised) zwangsläufig im Dezember auf allen deutschen Tesla-Fahrzeugen aktiviert wird.
Zwischen regulatorischer Entscheidung, endgültiger Genehmigung und tatsächlicher Bereitstellung der Software können weitere Schritte liegen.
Tesla FSD Europa: Aktueller Stand
| Punkt | Stand September 2026 |
|---|---|
| System | Tesla FSD (Supervised) |
| Automatisierungscharakter | Fahrerassistenzsystem unter permanenter Fahreraufsicht |
| EU-weite Genehmigung | Noch nicht abgeschlossen |
| Ursprünglich erwartete Abstimmung | Oktober 2026 |
| Nächste mögliche Entscheidung | Frühestens Dezember 2026 |
| Zuständiger Ausschuss | Technical Committee – Motor Vehicles |
| Grundlage | Niederländische Genehmigung nach Art. 39 EU 2018/858 |
| Deutscher Prüfprozess | BMV und KBA |
| Diskussionspunkte | Geschwindigkeit, Verkehrsregeln, Fahrerüberwachung und Stadtverkehr |
Analyse: Dezember könnte zum entscheidenden Termin werden
Für Tesla verschiebt sich der Zeitplan für eine breitere Einführung von FSD (Supervised) in Europa damit erneut.
Gleichzeitig zeigt die aktuelle Diskussion, dass es nicht grundsätzlich um die Frage geht, ob Fahrerassistenzsysteme dieser Art in Europa eingesetzt werden können. Entscheidend ist vielmehr, unter welchen technischen und rechtlichen Bedingungen die Funktionen mit den europäischen Sicherheits- und Zulassungsvorschriften vereinbar sind.
Besonders der Speed Offset dürfte dabei eine wichtige Rolle spielen. Eine Funktion, die eine vom System initiierte Geschwindigkeit deutlich oberhalb eines erkannten Tempolimits zulässt, trifft auf regulatorische Fragen, die vor einer EU-weiten Anerkennung geklärt werden müssen.
Tesla könnte einzelne Funktionen entsprechend an europäische Vorgaben anpassen. Welche Änderungen tatsächlich Bestandteil einer möglichen europäischen Version werden, bleibt jedoch abzuwarten.
Fazit
Tesla-Fahrer in Deutschland müssen sich weiterhin gedulden. Die für Oktober erwartete Entscheidung über eine europaweite Anerkennung von FSD (Supervised) wird nun frühestens im Dezember 2026 erwartet.
Deutschland zeigt sich gegenüber neuen Fahrerassistenzsystemen grundsätzlich offen, fordert aber den Nachweis der Verkehrssicherheit und die Einhaltung der geltenden Regeln.
Besonders die Speed-Offset-Funktion, Fahrerüberwachung und das Verhalten des Systems im komplexen Straßenverkehr stehen dabei im Fokus.
Der Dezember könnte damit zum nächsten wichtigen Termin für Tesla FSD in Europa werden. Ob daraus unmittelbar eine EU-weite Genehmigung entsteht und wann deutsche Tesla-Fahrer das System tatsächlich nutzen können, ist derzeit noch offen.
Tesla-Zubehör für Model 3, Model Y, Model S und Model X findet ihr bei Tessi-Supply.
Mit dem Rabattcode BLOG10 spart ihr 10 % auf passendes Tesla-Zubehör.
Für Tesla-Winterkompletträder könnt ihr den Code ILOVETESSI verwenden und erhaltet kostenlosen Versand.


