Deutschland positioniert sich bei Tesla FSD (Supervised) so deutlich wie bislang noch nie. In einer neuen offiziellen Mitteilung stellt sich das Bundesverkehrsministerium hinter eine schnelle europaweite Genehmigung des Tesla-Fahrerassistenzsystems. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger kündigt darin ausdrücklich an, sich persönlich dafür einzusetzen, dass das System zeitnah in der gesamten Europäischen Union genehmigt wird.
Besonders bemerkenswert ist die Wortwahl des Ministeriums. Bilger bestätigt einen direkten Austausch mit Tesla im September und erklärt, beide Seiten hätten „schnell ein gemeinsames Verständnis“ gefunden und eine „konstruktive Einigung erzielt“.
Sein Ziel formuliert der Verkehrsminister eindeutig:
„Mein Ziel ist, dass Tesla-Fahrer die Vorteile des Assisted Driving in der gesamten EU so schnell wie möglich nutzen können.“
Damit hat sich die deutsche Position gegenüber Tesla FSD deutlich konkretisiert. Deutschland begleitet das europäische Genehmigungsverfahren nicht nur gemeinsam mit dem Kraftfahrt-Bundesamt, der niederländischen Genehmigungsbehörde RDW und Tesla, sondern will dessen Fortführung nun ausdrücklich unterstützen.
Eine EU-weite Genehmigung ist damit noch nicht beschlossen. Politisch ist die Stellungnahme aus Berlin dennoch ein wichtiger Schritt für Tesla.
Direkte Gespräche zwischen Tesla und dem Verkehrsministerium
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums fand der entscheidende Austausch bereits im September statt.
Dabei wurden nicht nur technische Eigenschaften von FSD diskutiert. Ein wesentlicher Bestandteil der Gespräche waren auch rechtliche Fragen, insbesondere die Verantwortung des Fahrers.
Bilger beschreibt das Ergebnis ungewöhnlich positiv:
„Wir haben schnell ein gemeinsames Verständnis gefunden und eine konstruktive Einigung erzielt.“
Auf dieser Grundlage wolle er sich nun dafür einsetzen, dass das System zeitnah europaweit genehmigt wird.
Damit ist erstmals sehr klar formuliert, dass die Bundesregierung eine europäische Einführung nicht grundsätzlich verhindern möchte, sondern unter den vereinbarten Bedingungen aktiv unterstützt.
Deutschland bescheinigt dem System hohe Leistung im Stadtverkehr
Noch bemerkenswerter ist eine weitere Passage aus der offiziellen Mitteilung.
Das Bundesverkehrsministerium schreibt, das Tesla-System zeige nach den bisherigen Erkenntnissen „insbesondere im Stadtverkehr ein hohes Leistungsvermögen“.
Gerade der Stadtverkehr gehört zu den komplexesten Bereichen moderner Fahrerassistenzsysteme.
Während klassische Assistenzsysteme bereits seit Jahren Abstand und Geschwindigkeit auf Autobahnen kontrollieren können, muss ein System im Stadtverkehr wesentlich mehr Situationen berücksichtigen.
Kreuzungen, Ampeln, Kreisverkehre, Fußgänger, Radfahrer, parkende Fahrzeuge, Spurwechsel und unterschiedliche Vorfahrtsregeln müssen gleichzeitig verarbeitet werden.
Genau hier liegt einer der wichtigsten Unterschiede zwischen FSD (Supervised) und vielen herkömmlichen Assistenzsystemen.
Die positive Bewertung aus dem Bundesverkehrsministerium ist deshalb für Tesla besonders interessant.
Tesla bietet neuen Namen für Europa an
Ein Bestandteil des Kompromisses betrifft offenbar bereits den Namen des Systems.
Die Bezeichnung „Full Self-Driving“ wird vom Bundesverkehrsministerium als potenziell irreführend betrachtet.
Denn FSD (Supervised) übernimmt nicht vollständig die Verantwortung für die Fahrzeugführung.
Tesla hat deshalb angeboten, das System in Europa künftig als:
„Tesla Assisted Driving“
zu bezeichnen.
Damit würde bereits der Produktname deutlicher machen, dass es sich um ein Fahrerassistenzsystem handelt.
Das Fahrzeug kann zwar zahlreiche Fahraufgaben wie Lenken, Beschleunigen und Bremsen übernehmen, der Fahrer muss das Verkehrsgeschehen jedoch weiterhin überwachen.
Eine Umbenennung wäre deshalb mehr als eine reine Marketingentscheidung. Sie könnte einen regulatorischen Konfliktpunkt beseitigen, ohne dass Tesla die eigentliche Funktionsweise des Systems verändern müsste.
Fahrer bleibt zu 100 Prozent verantwortlich
Bei einem zweiten zentralen Punkt scheint ebenfalls Einigkeit zu bestehen.
Das Bundesverkehrsministerium stellt ausdrücklich klar, dass der Fahrer weiterhin vollständig für die sichere Führung des Fahrzeugs verantwortlich bleibt.
FSD (Supervised) wird damit regulatorisch weiterhin als Fahrerassistenzsystem behandelt.
Der Fahrer muss aufmerksam bleiben und jederzeit eingreifen können.
Das unterscheidet FSD (Supervised) fundamental von Teslas langfristigem Robotaxi-Konzept.
Beim Robotaxi beziehungsweise Cybercab soll perspektivisch kein menschlicher Fahrer mehr erforderlich sein. FSD (Supervised) unterstützt dagegen weiterhin einen verantwortlichen Fahrer.
Diese klare Abgrenzung dürfte für das europäische Genehmigungsverfahren entscheidend sein.
Deutschland akzeptiert bis zu zehn Prozent über dem Tempolimit
Auch bei einem der bislang umstrittensten technischen Punkte haben Tesla und das Bundesverkehrsministerium offenbar eine Lösung gefunden.
FSD soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit situationsabhängig um maximal zehn Prozent überschreiten dürfen.
Deutschland signalisiert ausdrücklich seine Bereitschaft, diesen Ansatz im europäischen Verfahren konstruktiv zu begleiten.
Das Ministerium begründet dies damit, dass geringfügige Geschwindigkeitsabweichungen abhängig von der Situation zu einem gleichmäßigeren und flüssigeren Verkehrsablauf beitragen können.
Für Tesla ist dieser Punkt technisch relevant.
Ein Fahrerassistenzsystem, das unter allen Umständen exakt auf der ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeit oder darunter bleiben muss, kann sich im realen Verkehrsfluss anders verhalten als die Fahrzeuge in seiner Umgebung.
Mit der Zehn-Prozent-Regel scheint nun ein Kompromiss gefunden worden zu sein, den Deutschland auf europäischer Ebene unterstützen will.
Deutschland wird damit vom Prüfer zum Unterstützer
Die eigentliche Bedeutung der neuen Mitteilung liegt deshalb weniger in einem einzelnen technischen Detail.
Entscheidend ist die politische Richtung.
Deutschland prüft das Tesla-System weiterhin unter Sicherheits- und Haftungsgesichtspunkten. Gleichzeitig formuliert das Verkehrsministerium nun aber ausdrücklich das Ziel, die Technologie möglichst schnell in Europa verfügbar zu machen.
Das Ministerium spricht von einem „technologieoffenen und zugleich sicherheitsorientierten Ansatz“.
Nach den Gesprächen mit Tesla sieht Deutschland offenbar genügend Fortschritte bei den zuvor offenen Fragen, um die weitere Genehmigung aktiv zu unterstützen.
Das ist eine andere Ausgangslage als noch vor wenigen Monaten.
Für Tesla ist Deutschland besonders wichtig
Die deutsche Unterstützung besitzt innerhalb Europas besonderes Gewicht.
Deutschland ist das bevölkerungsreichste Mitglied der Europäischen Union und gleichzeitig einer der weltweit wichtigsten Automobilmärkte.
Hinzu kommt die industrielle Bedeutung.
Tesla betreibt mit der Gigafactory Berlin-Brandenburg seine einzige europäische Fahrzeugfabrik in Deutschland und produziert dort das Model Y für zahlreiche europäische Märkte.
Bei europäischen Entscheidungen spielt zudem nicht ausschließlich die Zahl der unterstützenden Mitgliedstaaten eine Rolle. Je nach Verfahren ist auch deren Bevölkerungsanteil relevant.
Die Unterstützung großer Mitgliedstaaten wie Deutschland kann deshalb für Tesla wesentlich wichtiger sein als mehrere zusätzliche Freigaben in kleineren Märkten.
Immer mehr europäische Länder öffnen sich für FSD
Parallel zur deutschen Entwicklung wächst die Zahl der europäischen Länder, in denen Tesla FSD (Supervised) bereits anbieten kann oder eine entsprechende Anerkennung vorbereitet wird.
Ausgangspunkt ist die niederländische Genehmigung nach Artikel 39 der europäischen Typgenehmigungsverordnung.
Mehrere Mitgliedstaaten haben diese inzwischen national anerkannt.
Zuletzt bestätigte auch die Slowakei, an einer entsprechenden Anerkennung zu arbeiten.
Tesla verfolgt damit momentan zwei Wege parallel.
Einerseits können einzelne Länder die niederländische Genehmigung anerkennen und FSD dadurch national ermöglichen.
Andererseits arbeitet Tesla an einer Lösung, durch die das System einheitlich in der gesamten Europäischen Union angeboten werden könnte.
Genau diesen zweiten Weg will Deutschland nun ausdrücklich unterstützen.
Noch keine EU-weite Zulassung
Trotz der ungewöhnlich positiven Formulierungen aus Berlin ist eine wichtige Unterscheidung notwendig.
FSD (Supervised) ist noch nicht EU-weit genehmigt.
Auch Deutschland hat bislang keine allgemeine nationale Freigabe verkündet.
Die neue Stellungnahme bedeutet deshalb nicht, dass deutsche Tesla-Fahrer FSD unmittelbar aktivieren können.
Sie zeigt vielmehr, welche Position Deutschland im laufenden europäischen Verfahren einnimmt.
Und diese Position ist inzwischen eindeutig: Das Bundesverkehrsministerium möchte eine zeitnahe europäische Genehmigung erreichen.
Elon Musk reagiert bereits auf die deutsche Unterstützung
Die Mitteilung hat inzwischen auch Elon Musk erreicht.
Der Tesla-Chef reagierte auf die deutsche Position mit einer ungewöhnlich kurzen Nachricht:
„🇩🇪 Danke Schön! 🇩🇪“
Die Reaktion besitzt regulatorisch natürlich keine Bedeutung.
Sie zeigt allerdings, welche Aufmerksamkeit die neue deutsche Position innerhalb Teslas bekommt.
Für das Unternehmen gehört Europa zu den wichtigsten noch nicht vollständig erschlossenen Märkten für FSD. Eine europaweite Freigabe würde Tesla ermöglichen, die Funktion einer erheblich größeren Zahl bestehender Fahrzeuge anzubieten.
Fazit
Die neue Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums ist eine der bislang deutlichsten politischen Stellungnahmen Deutschlands zu Tesla FSD (Supervised).
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger bestätigt einen direkten Austausch mit Tesla im September. Beide Seiten hätten schnell ein gemeinsames Verständnis gefunden und eine konstruktive Einigung erzielt.
Auch bei konkreten Streitpunkten gibt es Fortschritte.
Tesla bietet an, FSD in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen. Der Fahrer bleibt zu 100 Prozent verantwortlich. Deutschland unterstützt zudem einen Ansatz, bei dem das System situationsabhängig maximal zehn Prozent über der ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeit fahren darf.
Gleichzeitig bescheinigt das Bundesverkehrsministerium dem System nach bisherigen Erkenntnissen insbesondere im Stadtverkehr ein hohes Leistungsvermögen.
Entscheidend ist jedoch Bilgers politische Aussage:
Deutschland will sich dafür einsetzen, dass das Tesla-System zeitnah europaweit genehmigt wird.
Eine Genehmigung ist damit noch nicht erteilt. Aber Deutschland macht inzwischen deutlich, welche Richtung es im europäischen Verfahren unterstützt.
Für Tesla könnte genau das entscheidend werden: Aus einem der wichtigsten Prüfer innerhalb Europas ist ein Mitgliedstaat geworden, der eine schnelle Fortführung des Genehmigungsverfahrens ausdrücklich befürwortet.


