Tesla könnte in Europa vor dem nächsten regulatorischen Durchbruch stehen: FSD (Supervised) soll laut aktuellen Berichten bereits in der kommenden Woche eine Genehmigung durch die niederländische Zulassungsbehörde RDW erhalten. Die Entscheidung wäre ein wichtiger Schritt für die Einführung von Teslas Fahrassistenzsystemen auf europäischen Straßen.
Analyse
Die mögliche Freigabe soll über eine Article-39-Ausnahme im Rahmen der UN-Regelung R171 (DCAS – Driver Control Assistance Systems) erfolgen. Dieser Mechanismus erlaubt es nationalen Behörden, zeitlich begrenzte Ausnahmen zu genehmigen, bevor eine vollständige harmonisierte EU- oder UN-Regel greift.
Besonders relevant:
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Die Genehmigung war ursprünglich für Februar geplant
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Eine Entscheidung in den Niederlanden gilt häufig als Blaupause für weitere EU-Staaten
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Die RDW spielt traditionell eine zentrale Rolle bei EU-Typgenehmigungen
Sollte die Ausnahme genehmigt werden, könnte Tesla FSD (Supervised):
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unter klar definierten Bedingungen
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mit Fahrerüberwachung und Verantwortungspflicht
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erstmals regulatorisch sauber in Europa betrieben werden
Das würde Teslas Strategie stützen, FSD schrittweise über Supervised-Betrieb einzuführen, bevor spätere UN-Regeln auch Unsupervised-Systeme erlauben.
Fakten
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System: Tesla FSD (Supervised)
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Behörde: RDW (Niederlande)
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Rechtsgrundlage: Article-39-Ausnahme
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UN-Regel: R171 (DCAS)
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Zeitplan:
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ursprünglich: Februar
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nun: möglicherweise bereits nächste Woche
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Bedeutung: möglicher Startpunkt für FSD in Europa
Fazit
Eine kurzfristige Genehmigung von Tesla FSD (Supervised) durch die RDW wäre ein Meilenstein für autonomes Fahren in Europa. Zwar handelt es sich zunächst um eine Ausnahmegenehmigung, doch historisch haben RDW-Entscheidungen oft Signalwirkung für andere EU-Länder. Sollte das Gerücht stimmen, könnte Europa schneller als erwartet in die aktive FSD-Testphase eintreten – unter klaren regulatorischen Leitplanken.
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