Deutschland stellt sich bei der europäischen Zulassung von Tesla FSD (Supervised) überraschend deutlich hinter das Fahrerassistenzsystem. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger will sich dafür einsetzen, dass die Software möglichst schnell in der gesamten Europäischen Union zugelassen wird. Vorausgegangen waren direkte Gespräche zwischen Tesla und dem Bundesverkehrsministerium im September, bei denen sich beide Seiten bei bislang umstrittenen Punkten angenähert haben.
Dabei geht es nicht nur um technische Details. Tesla hat angeboten, die bisherige Bezeichnung „Full Self-Driving“ durch „Tesla Assisted Driving“ zu ersetzen. Gleichzeitig haben sich Ministerium und Tesla darauf verständigt, wie das System den Fahrer beim Lenken, Bremsen und Beschleunigen unterstützen soll und welche Verantwortung weiterhin beim Menschen liegt.

Besonders bemerkenswert ist die neue deutsche Position zur Geschwindigkeit: Das System soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit situationsabhängig um maximal zehn Prozent überschreiten dürfen. Deutschland hat angekündigt, diesen Ansatz im europäischen Genehmigungsverfahren konstruktiv zu unterstützen.
Deutschland will die EU-weite Zulassung beschleunigen
Noch vor wenigen Wochen gehörte Deutschland zu den Ländern, bei denen wesentliche Fragen zu FSD offen waren. Insbesondere das Geschwindigkeitsverhalten, die Nutzung im Stadtverkehr und die Verantwortung des Fahrers wurden geprüft.
Die Gespräche mit Tesla im September haben nun offenbar zu einer deutlich klareren Position geführt.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger erklärte am 6. Oktober, dass sich beide Seiten auf ein gemeinsames Verständnis verständigt hätten. Auf dieser Grundlage wolle er sich nun für eine zeitnahe europaweite Genehmigung einsetzen. Sein Ziel sei, dass Tesla-Fahrer die Vorteile des Assisted Driving möglichst schnell in der gesamten EU nutzen können.
Für das europäische FSD-Verfahren ist diese Position relevant. Deutschland ist nicht nur der größte Automobilmarkt Europas, sondern besitzt aufgrund seiner Bevölkerungsgröße auch erhebliches Gewicht bei Entscheidungen auf EU-Ebene.
Eine deutsche Unterstützung bedeutet allerdings noch keine automatische Genehmigung. Das europäische Verfahren läuft weiter.
Aus FSD könnte „Tesla Assisted Driving“ werden
Eine der auffälligsten Veränderungen betrifft möglicherweise den Namen des Systems.
Das Bundesverkehrsministerium hält die bisherige Bezeichnung „FSD“ beziehungsweise „Full Self-Driving“ für missverständlich. Der Name könne den Eindruck erwecken, dass das Fahrzeug die vollständige Fahraufgabe übernimmt.
Genau das ist bei FSD (Supervised) nicht der Fall.
Tesla hat deshalb angeboten, das System künftig als „Tesla Assisted Driving“ zu bezeichnen.
Die neue Bezeichnung würde die tatsächliche Funktionsweise wesentlich klarer beschreiben. Das System kann den Fahrer beim Beschleunigen, Bremsen und Lenken unterstützen, der Mensch muss aber jederzeit aufmerksam bleiben und eingreifen können.
Interessanterweise wäre die Bezeichnung für Tesla nicht völlig neu. In China verwendet das Unternehmen bereits eine entsprechende Assisted-Driving-Bezeichnung für seine Fahrassistenzsoftware.
Ob Tesla den Namen FSD in Europa tatsächlich vollständig aufgibt, ist bislang noch nicht abschließend bestätigt. Das Ministerium spricht ausdrücklich von einem Angebot Teslas zur Umbenennung.
Fahrer bleibt zu 100 Prozent verantwortlich
Bei einem weiteren zentralen Punkt herrscht inzwischen offenbar Einigkeit zwischen Tesla und dem Bundesverkehrsministerium.
Auch wenn das System selbstständig lenkt, beschleunigt und bremst, bleibt die Verantwortung vollständig bei der Person am Steuer.
Das Bundesverkehrsministerium formuliert dies ungewöhnlich eindeutig: Der Fahrer bleibt zu 100 Prozent für die sichere Fahrzeugführung verantwortlich.
Damit bleibt das System regulatorisch klar von einem vollständig autonomen Fahrzeug getrennt.
| Funktion | Tesla Assisted Driving / FSD Supervised |
|---|---|
| Selbstständiges Lenken | Ja |
| Selbstständiges Beschleunigen | Ja |
| Selbstständiges Bremsen | Ja |
| Fahrer muss aufmerksam bleiben | Ja |
| Fahrer bleibt verantwortlich | Ja, zu 100 % |
| Fahrerloser Betrieb | Nein |
| Vollständige Autonomie | Nein |
Diese Abgrenzung ist für die europäische Zulassung entscheidend. Tesla versucht hier nicht, einen fahrerlosen Robotaxi-Betrieb genehmigen zu lassen, sondern ein sehr weitreichendes Fahrerassistenzsystem.
Cybercab und Robotaxi sind regulatorisch ein anderes Thema.
Deutschland akzeptiert maximal zehn Prozent über dem Tempolimit
Der vielleicht wichtigste technische Kompromiss betrifft die Geschwindigkeit.
In den vergangenen Monaten gehörte Teslas Umgang mit Geschwindigkeitsbegrenzungen zu den kontroversesten Punkten des europäischen Genehmigungsverfahrens.
Deutschland und Tesla haben sich nun darauf verständigt, dass das Fahrerassistenzsystem die zulässige Höchstgeschwindigkeit geringfügig überschreiten darf – allerdings um höchstens zehn Prozent. Deutschland will diesen Ansatz im europäischen Verfahren konstruktiv begleiten.
Bei Tempo 30 entspräche die Obergrenze beispielsweise 33 km/h, bei Tempo 50 wären es 55 km/h und bei Tempo 100 maximal 110 km/h.
Das Bundesverkehrsministerium begründet die Möglichkeit damit, dass eine geringfügige situationsabhängige Überschreitung zu einem gleichmäßigeren und flüssigeren Verkehrsablauf beitragen könne.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen damit generell legal werden. Da der Fahrer weiterhin vollständig verantwortlich bleibt, bleibt auch die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln letztlich seine Aufgabe.
Damit ist der frühere Streitpunkt deutlich entschärft
Gerade dieser Kompromiss könnte für das weitere Verfahren wichtig werden.
Noch Ende September hatte der European Transport Safety Council die Geschwindigkeitsfunktionen von Tesla kritisiert. Die Organisation argumentierte, dass bestimmte Speed-Offset-Funktionen nicht mit den geltenden europäischen beziehungsweise UN-Regelungen vereinbar seien.
Auch deutsche Behörden hatten zuvor Fragen zum systembedingten Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Tesla und der niederländischen Genehmigungsbehörde RDW geklärt.
Mit der Begrenzung auf maximal zehn Prozent liegt nun erstmals eine öffentlich bestätigte Position des Bundesverkehrsministeriums vor.
Ob dieser Kompromiss auch von den übrigen EU-Mitgliedstaaten akzeptiert wird, muss sich allerdings noch zeigen.
Deutschland bescheinigt dem System hohe Leistungsfähigkeit im Stadtverkehr
Noch bemerkenswerter ist eine weitere Aussage des Bundesverkehrsministeriums.
Nach den bisherigen Erkenntnissen zeige das Tesla-System insbesondere im Stadtverkehr ein hohes Leistungsvermögen. Gleichzeitig seien einzelne Systemfunktionen und Fragen der Haftungsverantwortung intensiv geprüft worden.
Gerade der Hinweis auf den Stadtverkehr ist interessant.
Komplexer innerstädtischer Verkehr gehört zu den schwierigsten Einsatzgebieten moderner Fahrerassistenzsysteme. Kreuzungen, Ampeln, Fußgänger, Radfahrer, parkende Fahrzeuge, Baustellen und zahlreiche unterschiedliche Vorfahrtsituationen müssen gleichzeitig erkannt und verarbeitet werden.
Dass das Ministerium gerade diesen Bereich ausdrücklich hervorhebt, ist deshalb für Tesla ein positives Signal.
Es handelt sich allerdings nicht um eine vollständige technische Freigabe oder einen abschließenden Sicherheitsnachweis. Das Ministerium spricht ausdrücklich von den „bisherigen Erkenntnissen“.
Noch keine FSD-Freigabe in Deutschland
Trotz der neuen Unterstützung ist FSD (Supervised) damit noch nicht regulär für deutsche Tesla-Besitzer freigegeben.
Deutschland begleitet das europäische Verfahren weiterhin gemeinsam mit dem Kraftfahrt-Bundesamt, der niederländischen Typgenehmigungsbehörde und Tesla.
Die Niederlande hatten bereits im April eine vorläufige Genehmigung über das Verfahren nach Artikel 39 der EU-Typgenehmigungsverordnung erteilt. Mehrere andere EU-Mitgliedstaaten haben diese inzwischen national anerkannt.
Deutschland gehört bislang nicht zu diesen Ländern.
Das Ziel der Bundesregierung ist nun offenbar stärker auf eine gemeinsame europäische Lösung ausgerichtet.
Das wäre für Tesla langfristig wesentlich attraktiver als ein Flickenteppich aus einzelnen nationalen Freigaben.
Beim TCMV-Treffen im Oktober gab es noch keine Abstimmung
Der Zeitpunkt der deutschen Stellungnahme ist besonders interessant.
Am 6. Oktober stand das niederländische Artikel-39-Verfahren erneut auf der Tagesordnung des Technical Committee – Motor Vehicles, kurz TCMV.
Eine Abstimmung über die EU-weite Anerkennung war dort jedoch nicht vorgesehen. Stattdessen wurde die Diskussion über den niederländischen Antrag fortgesetzt.
Damit bleibt eine europaweite Entscheidung zunächst offen.
Für eine entsprechende Entscheidung ist eine qualifizierte Mehrheit notwendig. Dabei müssen mindestens 15 der 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Genau deshalb besitzt die deutsche Position besonderes Gewicht.
Deutschlands Unterstützung verändert die Ausgangslage
Deutschland repräsentiert rund 18,6 Prozent der EU-Bevölkerung. Allein dadurch ist die Bundesrepublik für eine qualifizierte Mehrheit ein wichtiger Faktor.
Bislang war nicht eindeutig, ob Deutschland Teslas Antrag unterstützen würde. Das Bundesverkehrsministerium hatte verschiedene technische und rechtliche Fragen geprüft.
Mit der aktuellen Erklärung hat sich diese Position deutlich konkretisiert.
Deutschland unterstützt nun ausdrücklich eine zeitnahe Fortführung des europäischen Genehmigungsverfahrens mit dem Ziel, das System möglichst schnell verfügbar zu machen.
Das bedeutet noch nicht, dass eine Mehrheit bereits gesichert ist. Andere Mitgliedstaaten können weiterhin technische oder regulatorische Einwände haben.
Für Tesla ist die Unterstützung Deutschlands dennoch ein wichtiger Schritt im europäischen Verfahren.
Auch eine nationale Lösung wurde angesprochen
Interessant ist zudem eine Aussage Bilgers auf einer Fachkonferenz von Tagesspiegel Background.
Dort erklärte der Verkehrsminister, eine europäische Verständigung sei die bevorzugte Lösung. Sollte diese nicht gelingen, müsse allerdings darüber gesprochen werden, „was man in Deutschland tun könne“.
In der später veröffentlichten offiziellen Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums wird dieser mögliche nationale Weg nicht weiter ausgeführt. Dort konzentriert sich die Bundesregierung ausdrücklich auf das europäische Verfahren.
Ob Deutschland FSD gegebenenfalls auch unabhängig von einer EU-weiten Entscheidung national anerkennen würde, ist deshalb weiterhin offen.
Tesla entwickelt FSD parallel technisch weiter
Während das regulatorische Verfahren läuft, entwickelt Tesla die Software weiter.
Mit Software 2026.33.5 werden aktuell FSD (Supervised) v14.3.11 für Fahrzeuge mit AI4/HW4 sowie v14.3 Lite für ältere Fahrzeuge mit AI3/HW3 verteilt.
Besonders interessant ist Automatic Collision Evasion auf HW4. Das System soll bei einer unmittelbar drohenden Kollision gegebenenfalls nicht nur bremsen, sondern auch aktiv ein Ausweichmanöver durchführen können.
Gleichzeitig bringt Tesla HW3 und HW4 wieder auf einen gemeinsamen FSD-v14-Softwarezweig.
Sollte die europäische Freigabe erfolgen, dürfte deshalb auch die Frage eine wichtige Rolle spielen, welche FSD-Version und welcher Funktionsumfang auf den unterschiedlichen Hardwaregenerationen tatsächlich angeboten werden.
Fazit
Die deutsche Position zu Tesla FSD (Supervised) hat sich deutlich konkretisiert. Nach Gesprächen zwischen Tesla und dem Bundesverkehrsministerium im September unterstützt Deutschland nun ausdrücklich eine möglichst schnelle europaweite Genehmigung des Systems.
Dabei wurden mehrere bisher offene Punkte geklärt. Tesla hat angeboten, FSD in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen. Fahrer bleiben trotz automatischem Lenken, Bremsen und Beschleunigen vollständig für die Fahrzeugführung verantwortlich. Gleichzeitig soll das System die zulässige Höchstgeschwindigkeit situationsabhängig um maximal zehn Prozent überschreiten dürfen.
Besonders bemerkenswert ist die technische Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums: Nach den bisherigen Erkenntnissen zeigt das System insbesondere im Stadtverkehr ein hohes Leistungsvermögen.
Eine Zulassung ist damit noch nicht erfolgt. Auch beim TCMV-Treffen am 6. Oktober stand keine Abstimmung auf der Tagesordnung.
Die politische Ausgangslage für Tesla hat sich dennoch verändert. Mit Deutschland unterstützt nun der bevölkerungsreichste EU-Mitgliedstaat ausdrücklich eine zeitnahe Fortführung des Verfahrens.
Damit rückt die entscheidende Frage wieder stärker in den Mittelpunkt: nicht mehr nur, ob Deutschland FSD unterstützt, sondern wann sich auf europäischer Ebene eine ausreichende Mehrheit für eine gemeinsame Genehmigung findet.
Tesla-Zubehör für Model 3, Model Y, Model S und Model X findet ihr bei Tessi-Supply. Mit dem Rabattcode BLOG10 spart ihr 10 % auf passendes Tesla-Zubehör. Für Tesla-Winterkompletträder könnt ihr den Code ILOVETESSI verwenden und erhaltet kostenlosen Versand.


