Die Frage nach der Haftung bei Tesla-Fahrassistenzsystemen ist zentral – besonders bei Autopilot und Full Self-Driving (FSD). Die kurze Antwort lautet:
Aktuell haftet immer der Fahrer.
Auch dann, wenn Autopilot oder FSD aktiv ist.
Warum das so ist und wann sich das ändern könnte, erklärt dieser Überblick.
Grundprinzip im Straßenverkehr
Nach geltendem Recht in Deutschland und der EU gilt:
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Der Mensch ist Fahrzeugführer
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Assistenzsysteme sind Hilfen, keine Ersatzfahrer
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Verantwortung und Haftung liegen beim Fahrer
Das gilt markenunabhängig – also auch für Tesla.
Haftung beim Tesla Autopilot
Der Autopilot ist ein klassisches Fahrerassistenzsystem.
Rechtlich bedeutet das:
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Der Fahrer steuert das Fahrzeug
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Autopilot unterstützt bei Spurhalten und Geschwindigkeit
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Der Fahrer muss jederzeit eingreifen können
Haftung:
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Bei einem Unfall haftet der Fahrer
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Unabhängig davon, ob Autopilot aktiv war
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Begründung: Autopilot trifft keine eigenständigen Fahrentscheidungen
Haftung bei Tesla FSD (Supervised)
FSD (Supervised) geht technisch deutlich weiter, ist rechtlich aber ähnlich eingeordnet.
Wichtig:
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FSD fährt selbstständig
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Der Fahrer bleibt überwachungspflichtig
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Hände und Aufmerksamkeit müssen jederzeit bereit sein
Rechtliche Folge:
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Der Fahrer bleibt voll verantwortlich
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Tesla übernimmt keine Haftung für Fahrentscheidungen
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Eingreifen wird jederzeit erwartet
Auch wenn FSD sehr sicher fährt, gilt es juristisch weiterhin als Assistenzsystem.
Warum Tesla aktuell nicht haftet
Es gibt drei zentrale Gründe:
1. Gesetzliche Einordnung
FSD ist rechtlich kein autonomes System, sondern ein assistiertes.
2. Nutzerbedingungen
Tesla weist ausdrücklich darauf hin, dass:
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der Fahrer verantwortlich bleibt
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FSD überwacht werden muss
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keine Entbindung von der Sorgfaltspflicht erfolgt
3. Fehlende regulatorische Freigabe
Vollautonomes Fahren ohne Fahrer ist in Deutschland aktuell nicht allgemein zugelassen.
Wann würde Tesla haften?
Eine Haftungsverschiebung wäre erst möglich, wenn:
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Unsupervised FSD zugelassen wird
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das Fahrzeug ohne Fahrer fahren darf
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der Mensch nicht mehr Fahrzeugführer ist
In diesem Fall würde:
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die Verantwortung auf den Hersteller oder Betreiber übergehen
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Produkthaftung eine größere Rolle spielen
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neue Versicherungsmodelle greifen
Das ist rechtlich und regulatorisch noch Zukunftsmusik.
Sonderfall: Technischer Defekt
Unabhängig vom Autonomiegrad gilt:
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Bei nachweisbarem technischen Defekt
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oder fehlerhafter Software
kann Produkthaftung greifen. Das betrifft aber:
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klare Systemfehler
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keine normalen Fahrsituationen
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hohe Beweislast
In der Praxis ist das selten eindeutig.
Bedeutung für Versicherungen
Da der Fahrer haftet:
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bleibt die Kfz-Haftpflicht entscheidend
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Versicherer beginnen jedoch, Assistenzsysteme zu berücksichtigen
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sichere Systeme können Prämien senken
Langfristig könnten sich Versicherungen stärker an der Software-Sicherheit orientieren.
Fazit
Bei Tesla gilt aktuell eindeutig:
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Autopilot = Assistenz → Fahrer haftet
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FSD (Supervised) = Assistenz → Fahrer haftet
Erst mit echtem vollautonomem Fahren ohne Überwachung würde sich die Haftung grundlegend ändern. Bis dahin bleibt der Mensch rechtlich der Fahrer – auch wenn die Technik immer mehr übernimmt.
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