Winterreifen & Geschwindigkeitsindex: H, V oder W – was ist wirklich vorgeschrieben?

Winterreifen & Geschwindigkeitsindex: H, V oder W – was ist wirklich vorgeschrieben?

Beim Kauf von Winterreifen oder Winterkompletträdern stellt sich vielen Autofahrern immer wieder die gleiche Frage: Welcher Geschwindigkeitsindex ist wirklich vorgeschrieben – H, V, W oder sogar Y?

Beim Kauf von Winterreifen oder Winterkompletträdern stellt sich vielen Autofahrern immer wieder die gleiche Frage: Welcher Geschwindigkeitsindex ist wirklich vorgeschrieben – H, V, W oder sogar Y?

Die wichtigste Regel lautet: Sommerreifen müssen mindestens die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Fahrzeugs abdecken, während Winterreifen mit Alpine-Symbol auch einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben dürfen, sofern ein entsprechender Hinweis im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist.

Neben dem Geschwindigkeitsindex spielen außerdem Felgengutachten, ABE, ECE oder Teilegutachten eine wichtige Rolle, wenn Kompletträder rechtssicher montiert werden sollen – zum Beispiel bei einem Tesla Model Y.

Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Grundlagen verständlich und zeigt, worauf du beim Kauf von Winterkompletträdern achten solltest.

Gesetzliche Grundlage: Sommerreifen vs. Winterreifen

Sommerreifen

Für Sommerreifen gilt eine einfache gesetzliche Regel:

Der Geschwindigkeitsindex des Reifens muss mindestens die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Fahrzeugs abdecken.

Beispiel

Fahrzeug Höchstgeschwindigkeit Mindestindex
Elektroauto 240 km/h V

Ein höherer Geschwindigkeitsindex ist immer erlaubt.


Winter- und Ganzjahresreifen

Bei Winterreifen mit Alpine-Symbol (3PMSF) gilt eine Sonderregel.

Hier darf der Geschwindigkeitsindex unter der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit liegen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Im Sichtfeld des Fahrers befindet sich ein Hinweis auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit

  2. Diese Geschwindigkeit wird nicht überschritten

Die Grundlage dafür bildet §36 StVZO.

Wichtig

Als wintertauglich gelten heute nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (3PMSF).

Das frühere M+S-Symbol allein reicht nicht mehr aus.

Welche Rolle spielen ABE, ECE und Teilegutachten?

Beim Kauf von Felgen tauchen häufig verschiedene Genehmigungen auf. Diese bestimmen vor allem, ob eine Eintragung erforderlich ist.

ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

Die ABE ist eine deutsche Genehmigung für Zubehörteile.

Vorteile

  • häufig eintragungsfrei

  • klare Fahrzeugliste

  • definierte Auflagen im Gutachten

Voraussetzung ist immer, dass alle Auflagen im Dokument eingehalten werden.

ECE-Felgen (UN-Regelung R124)

ECE-Felgen besitzen eine internationale Typgenehmigung.

Erkennbar sind sie an einer E-Kennzeichnung auf der Felge, zum Beispiel:

  • E1

  • E4

  • E13

Die Grundlage ist die UN-ECE-Regelung Nr. 124 für Leichtmetallräder.

Bedeutung in der Praxis

Vorteil Beschreibung
Eintragung meist nicht erforderlich
Anerkennung europaweit gültig
Sicherheit umfangreiche Prüfungen

Typische Prüfungen sind:

  • Rollprüfung

  • Impact-Test

  • Biege- und Torsionsprüfung

Damit erreichen ECE-Felgen eine Sicherheitsqualität ähnlich der Originalfelgen.

Teilegutachten (§19 StVZO)

Bei einem Teilegutachten gilt:

  • Felge darf montiert werden

  • anschließend Abnahme bei TÜV, Dekra oder GTÜ

Danach kann eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich sein.

Der Vorteil ist häufig eine größere Auswahl an Kombinationen, etwa bei abweichenden Reifenbreiten.

TTG – die neue Teiletypgenehmigung

Seit 20. Juni 2025 wird die klassische ABE schrittweise durch die Teiletypgenehmigung (TTG) ersetzt.

Die Übergangsfrist läuft bis 2028.

Für Fahrzeughalter ändert sich praktisch wenig:

Man muss weiterhin das Dokument prüfen und alle Auflagen einhalten.

Was regelt das Felgengutachten wirklich?

Ein Felgendokument legt typischerweise fest:

  • zulässige Felgengröße

  • Einpresstiefe

  • erlaubte Reifendimensionen

  • Mindest-Lastindex

  • eventuelle Auflagen

Der Geschwindigkeitsindex wird häufig gar nicht erwähnt.

In diesem Fall gilt automatisch wieder die gesetzliche Regel aus §36 StVZO.

Geschwindigkeitsindex im Überblick

Index Geschwindigkeit
H 210 km/h
V 240 km/h
W 270 km/h
Y 300 km/h

Grundregel

Reifentyp Regel
Sommerreifen Index ≥ Fahrzeughöchstgeschwindigkeit
Winterreifen auch niedriger möglich (mit Hinweis-Aufkleber)

Praxis-Checkliste für Kompletträder

Beim Kauf von Winterkompletträdern empfiehlt sich folgende Reihenfolge.

1. Fahrzeughöchstgeschwindigkeit prüfen

Zu finden im:

  • Fahrzeugschein

  • CoC-Dokument

2. Felge auswählen

Dokument prüfen:

  • ABE

  • ECE

  • Teilegutachten

  • TTG

3. Reifendimension kontrollieren

Die Reifengröße muss im Gutachten oder Verwendungsbereich enthalten sein.

4. Lastindex prüfen

Der Lastindex darf nie unter der Achslast des Fahrzeugs liegen.

5. Geschwindigkeitsindex wählen

Sommer

Index mindestens bbH des Fahrzeugs.

Winter

Index darf niedriger sein, wenn ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorhanden ist.

Fazit

Beim Thema Geschwindigkeitsindex für Winterreifen und Kompletträder gilt eine klare Grundregel:

  • Sommerreifen müssen mindestens die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs abdecken.

  • Winterreifen dürfen einen niedrigeren Index haben, solange ein entsprechender Hinweis im Fahrzeug angebracht ist und die Geschwindigkeit nicht überschritten wird.

Zusätzlich sollte beim Kauf immer geprüft werden, welche Genehmigung für die Felge vorliegt – ABE, ECE, Teilegutachten oder künftig TTG. Nur wenn alle Auflagen eingehalten werden, bleibt das Fahrzeug rechtssicher im Straßenverkehr unterwegs.


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