Tesla FSD Europa: Keine Abstimmung am 6. Oktober – nur 25 Minuten Diskussion eingeplant

Tesla FSD Europa: Keine Abstimmung am 6. Oktober – nur 25 Minuten Diskussion eingeplant

Die Hoffnung auf eine schnelle EU-weite Zulassung von Tesla FSD (Supervised) erhält einen weiteren Dämpfer. Der zuständige Technical Committee – Motor Vehicles (TCMV) kommt am 6. Oktober 2026 zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

Die Hoffnung auf eine schnelle EU-weite Zulassung von Tesla FSD (Supervised) erhält einen weiteren Dämpfer. Der zuständige Technical Committee – Motor Vehicles (TCMV) kommt am 6. Oktober 2026 zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

Eine Abstimmung über die EU-weite Anerkennung ist laut Tagesordnung jedoch nicht vorgesehen. Für den niederländischen Antrag nach Artikel 39 sind lediglich 25 Minuten zur Fortsetzung der Diskussion eingeplant. Damit rückt eine mögliche Entscheidung frühestens in Richtung Dezember 2026.

Tesla FSD steht am 6. Oktober auf der Tagesordnung

Das 119. Treffen des Technical Committee – Motor Vehicles findet am 6. Oktober in Brüssel statt.

Die Sitzung ist insgesamt von 10:00 bis 15:00 Uhr angesetzt.

Für das für Tesla relevante Thema ist jedoch lediglich der Zeitraum von:

11:45 bis 12:10 Uhr

vorgesehen.

Das entspricht genau:

25 Minuten.

Der Tagesordnungspunkt lautet:

„Continuation of discussions on request of the Netherlands for an Art. 39 authorisation.“

Tesla beziehungsweise FSD werden in diesem Tagesordnungspunkt nicht ausdrücklich genannt. Der Antrag bezieht sich jedoch auf die niederländische Artikel-39-Genehmigung, über die Teslas FSD (Supervised) in Europa derzeit regulatorisch behandelt wird.

Keine Abstimmung über Tesla FSD vorgesehen

Der entscheidende Punkt:

Eine Abstimmung ist für den 6. Oktober nicht auf der Tagesordnung aufgeführt.

Damit unterscheidet sich das Treffen deutlich von den Erwartungen, die noch vor einigen Wochen bestanden.

Tesla hatte Anfang September selbst darauf hingewiesen, dass eine EU-weite Abstimmung möglicherweise am 6. Oktober stattfinden könnte.

Die veröffentlichte Tagesordnung zeigt nun jedoch lediglich eine Fortsetzung der Gespräche.

TCMV am 6. Oktober 2026 Stand
Tesla-FSD-Thematik Ja
Artikel-39-Antrag der Niederlande Ja
Dauer 25 Minuten
Zeitraum 11:45–12:10 Uhr
Abstimmung geplant Nein
EU-weite Entscheidung Nicht erwartet
Nächste mögliche Gelegenheit Dezember 2026

Was bedeutet Artikel 39?

Grundlage des Verfahrens ist Artikel 39 der EU-Verordnung 2018/858.

Dieser Mechanismus ist für neue Technologien oder technische Konzepte vorgesehen, die noch nicht vollständig von den bestehenden europäischen Vorschriften abgedeckt werden.

Genau diese Situation besteht bei Tesla FSD (Supervised).

Die niederländische Zulassungsbehörde RDW genehmigte FSD (Supervised) im April 2026 auf dieser Grundlage zunächst national.

Anschließend konnten weitere EU-Mitgliedstaaten diese Genehmigung für ihr eigenes Staatsgebiet anerkennen.

Eine solche nationale Anerkennung ist jedoch nicht dasselbe wie eine einheitliche EU-weite Genehmigung.

Mehrere Länder haben FSD bereits anerkannt

Trotz der noch fehlenden EU-weiten Entscheidung hat Tesla in Europa bereits erhebliche Fortschritte gemacht.

Die niederländische Genehmigung wurde inzwischen von mehreren Mitgliedstaaten anerkannt.

Dazu gehören unter anderem:

Niederlande, Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien und Tschechien.

Auch Kroatien wird inzwischen in aktuellen Übersichten als weiteres Land mit Anerkennung geführt.

Damit kann Tesla FSD (Supervised) bereits in mehreren europäischen Ländern regulatorisch anbieten beziehungsweise für einen Rollout vorbereiten.

Eine EU-weite Lösung würde diesen fragmentierten Prozess jedoch erheblich vereinfachen.

Deutschland gehört weiterhin nicht dazu

Deutschland hat die niederländische Genehmigung bislang nicht entsprechend übernommen.

Das Bundesverkehrsministerium hatte zuletzt bestätigt, dass die deutsche Seite die technischen und regulatorischen Fragen weiterhin prüft.

Damit bleibt Deutschland einer der entscheidenden Märkte für eine mögliche EU-weite Entscheidung.

Das gilt ebenso für andere große Länder wie Frankreich, Italien und Spanien.

Gerade Deutschland und Frankreich besitzen aufgrund ihrer Bevölkerungsgröße erhebliches Gewicht bei einer qualifizierten Mehrheit.

Tesla benötigt eine qualifizierte Mehrheit

Für eine EU-weite Entscheidung reicht es nicht aus, wenn einige kleinere Mitgliedstaaten den niederländischen Ansatz unterstützen.

Eine qualifizierte Mehrheit im TCMV benötigt mindestens:

15 der 27 EU-Mitgliedstaaten

und gleichzeitig müssen diese Länder mindestens:

65 Prozent der EU-Bevölkerung

repräsentieren.

Damit spielen die großen Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle.

Die bisherigen nationalen Anerkennungen reichen für diese Schwelle noch nicht aus.

Warum gibt es weiterhin Widerstand?

Im Mittelpunkt der Diskussion stehen mehrere Funktionen von Tesla FSD (Supervised).

Besonders kontrovers wird derzeit die Geschwindigkeitssteuerung diskutiert.

Der European Transport Safety Council (ETSC) hat die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, bestimmte Funktionen des Systems nicht zu genehmigen.

Im Fokus stehen insbesondere:

Speed Offset

und

Contextual Max Speed.

Beim Speed Offset kann das System unter bestimmten Bedingungen eine Geschwindigkeit oberhalb des erkannten Tempolimits berücksichtigen.

Genau dieser Punkt wird von europäischen Sicherheitsexperten und Behörden kritisch gesehen.

Bis zu 50 Prozent über dem erkannten Tempolimit

Besonders kontrovers ist, dass die entsprechende Einstellung laut den diskutierten Unterlagen Geschwindigkeiten von bis zu:

50 Prozent oberhalb des erkannten Tempolimits

ermöglichen kann.

Bei einem erkannten Tempolimit von 100 km/h würde ein Offset von 50 Prozent theoretisch 150 km/h entsprechen.

Das bedeutet nicht, dass Tesla FSD grundsätzlich oder automatisch so schnell fährt.

Es verdeutlicht jedoch, warum diese Funktion regulatorisch intensiv diskutiert wird.

Der ETSC argumentiert, dass die Funktion mit bestehenden UNECE-Vorschriften kollidieren könnte.

Die niederländische Genehmigung umfasst nicht automatisch alle Funktionen

Wichtig ist dabei eine weitere Unterscheidung.

Die niederländische Genehmigung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche in anderen Märkten verfügbaren FSD-Funktionen unverändert in Europa verwendet werden dürfen.

Tesla muss seine europäische Software an die regulatorischen Anforderungen anpassen.

Gerade die Geschwindigkeitsfunktionen gehören zu den Bereichen, in denen Unterschiede zwischen europäischen und amerikanischen Versionen entstehen können.

Eine europäische FSD-Version muss deshalb nicht vollständig identisch mit der Software in den USA sein.

FSD Supervised ist kein autonomes Fahren ohne Fahrer

Auch die Bezeichnung „Full Self-Driving“ führt regelmäßig zu Missverständnissen.

Bei FSD (Supervised) handelt es sich weiterhin um ein überwachtes Fahrerassistenzsystem.

Der Fahrer bleibt verantwortlich und muss das Fahrzeug sowie den Straßenverkehr überwachen.

Das System kann zahlreiche Fahraufgaben übernehmen, darunter Lenken, Beschleunigen, Bremsen, Spurwechsel und komplexere Manöver im Stadtverkehr.

Der Fahrer muss jedoch jederzeit eingreifen können.

FSD (Supervised) ist deshalb regulatorisch klar von einem vollständig fahrerlosen Robotaxi-System zu unterscheiden.

Tesla betreibt parallel bereits Robotaxis in den USA

Dieser Unterschied wird besonders deutlich beim Vergleich mit Teslas Robotaxi-Projekt in Austin.

Dort baut Tesla derzeit eine zunehmend größere Cybercab- beziehungsweise Robotaxi-Flotte auf.

Zuletzt waren bereits 169 Cybercabs beim Texas DMV registriert.

Allein innerhalb von 18 Stunden kamen 43 weitere Fahrzeuge hinzu.

Das Robotaxi-Projekt verfolgt langfristig ein anderes Ziel als FSD (Supervised):

Das Fahrzeug soll ohne verantwortlichen menschlichen Fahrer fahren können.

Die europäische Diskussion betrifft dagegen zunächst die überwachte FSD-Version für normale Tesla-Fahrzeuge.

Warum die 25 Minuten trotzdem wichtig sind

Dass lediglich 25 Minuten eingeplant sind, bedeutet nicht, dass das Treffen bedeutungslos ist.

Die Sitzung kann entscheidend dafür sein, welche technischen Änderungen, Bedingungen oder weiteren Informationen notwendig sind, bevor eine Abstimmung stattfinden kann.

Die Mitgliedstaaten können beispielsweise weitere Fragen stellen.

Tesla beziehungsweise die niederländische Zulassungsbehörde könnten zusätzliche technische Nachweise liefern müssen.

Auch Kompromisse bei einzelnen Funktionen sind denkbar.

Das Treffen ist damit eher ein weiterer regulatorischer Zwischenschritt als die ursprünglich erhoffte Entscheidung.

Dezember wird jetzt zum nächsten wichtigen Termin

Da für den 6. Oktober keine Abstimmung vorgesehen ist, richtet sich der Blick auf das nächste TCMV-Treffen.

Dieses ist für:

Dezember 2026

vorgesehen.

Damit ist Dezember nach aktuellem Stand die früheste realistische Gelegenheit für eine formelle Entscheidung.

Das bedeutet allerdings ausdrücklich nicht, dass im Dezember automatisch abgestimmt wird.

Auch dort könnte sich das Verfahren erneut verzögern, falls technische oder politische Fragen offenbleiben.

Eine Dezember-Abstimmung ist nicht garantiert

Dieser Punkt ist besonders wichtig.

Aktuell lässt sich lediglich sagen:

Am 6. Oktober ist keine Abstimmung vorgesehen.

Und:

Das nächste reguläre TCMV-Treffen findet im Dezember statt.

Daraus folgt, dass Dezember die nächste mögliche Gelegenheit für eine Entscheidung darstellt.

Es gibt bislang jedoch keine Garantie dafür, dass tatsächlich im Dezember abgestimmt wird.

Tesla hatte ursprünglich auf Oktober gehofft

Für Tesla stellt die Entwicklung eine weitere Verzögerung dar.

Das Unternehmen hatte den 6. Oktober zuvor selbst als möglichen Termin für eine EU-weite Abstimmung genannt.

Noch Anfang September bestand deshalb die Hoffnung, dass FSD (Supervised) bereits im Herbst einen entscheidenden regulatorischen Schritt machen könnte.

Die veröffentlichte Tagesordnung hat diese Erwartung nun deutlich gedämpft.

Nationale Genehmigungen gewinnen dadurch an Bedeutung

Je länger sich eine EU-weite Entscheidung verzögert, desto wichtiger werden die nationalen Anerkennungen.

Tesla verfolgt damit praktisch zwei Wege gleichzeitig.

Einerseits arbeitet das Unternehmen auf eine EU-weite Lösung hin.

Andererseits versuchen einzelne Länder bereits vorher, die niederländische Genehmigung national anzuerkennen.

Dadurch kann Tesla FSD schrittweise in Europa ausrollen, ohne zwingend auf eine einheitliche EU-Entscheidung warten zu müssen.

Tschechien zeigt, wie dieser Weg funktioniert

Tschechien ist eines der jüngsten Beispiele.

Das Land erkannte die niederländische Genehmigung im September an.

Tesla veranstaltete anschließend in Prag sogar ein eigenes FSD-Event mit Demofahrten und Workshops.

Damit wird deutlich, dass nationale Anerkennungen für Tesla bereits einen praktischen Wert besitzen.

Sie ermöglichen es dem Unternehmen, FSD in einzelnen Märkten sichtbar zu machen und reale Erfahrungen zu sammeln, während die EU-weite Diskussion weiterläuft.

Deutschland bleibt für Tesla besonders wichtig

Für Tesla wäre eine nationale Anerkennung in Deutschland besonders bedeutend.

Deutschland gehört zu den größten Automobilmärkten Europas und besitzt gleichzeitig erhebliches regulatorisches Gewicht.

Eine deutsche Zustimmung könnte deshalb sowohl wirtschaftlich als auch politisch ein wichtiges Signal darstellen.

Bislang gibt es dafür jedoch keine entsprechende Entscheidung.

Analyse: Der 6. Oktober wird kein Durchbruch

Die Erwartungen an das TCMV-Treffen sollten deshalb realistisch bleiben.

Eine EU-weite Tesla-FSD-Zulassung am 6. Oktober ist nach der veröffentlichten Tagesordnung nicht zu erwarten.

Der relevante Tagesordnungspunkt umfasst lediglich:

25 Minuten Diskussion.

Eine Abstimmung ist nicht aufgeführt.

Damit wird der 6. Oktober eher zu einem weiteren Zwischenstand im europäischen Genehmigungsverfahren.

Entscheidend wird sein, ob die Mitgliedstaaten bei den kontroversen Punkten näher zusammenkommen.

Die Geschwindigkeitsfrage könnte entscheidend werden

Besonders wichtig dürfte dabei die Diskussion um Speed Offset und Contextual Max Speed bleiben.

Sollte Tesla hier Änderungen an der europäischen Software vornehmen oder zusätzliche Einschränkungen akzeptieren, könnte dies den Weg zu einer breiteren Zustimmung erleichtern.

Umgekehrt könnten ungelöste Fragen zu Geschwindigkeitslimits, Fahrerüberwachung und Verhalten im Stadtverkehr das Verfahren weiter verzögern.

Gerade große Mitgliedstaaten müssen überzeugt werden, damit eine qualifizierte Mehrheit überhaupt möglich wird.

Dezember könnte zum nächsten Wendepunkt werden

Wenn das Treffen am 6. Oktober Fortschritte bringt, könnte Dezember tatsächlich zum nächsten entscheidenden Zeitpunkt werden.

Dann wäre theoretisch eine Abstimmung möglich.

Sollten jedoch weitere technische Prüfungen erforderlich sein, könnte sich die Entscheidung auch bis 2027 verschieben.

Für Tesla wird deshalb weniger entscheidend sein, dass am 6. Oktober keine Abstimmung stattfindet.

Wichtiger ist, welche offenen Punkte nach der 25-minütigen Diskussion noch bestehen.

Fazit: Tesla FSD muss in Europa weiter warten

Das TCMV trifft sich am 6. Oktober 2026 erneut zur Diskussion über den niederländischen Artikel-39-Antrag.

Eine Abstimmung über die EU-weite Anerkennung von Tesla FSD (Supervised) ist jedoch nicht vorgesehen.

Für das Thema sind lediglich:

25 Minuten von 11:45 bis 12:10 Uhr

eingeplant.

Damit verschiebt sich der Fokus auf das nächste TCMV-Treffen im Dezember.

Eine Entscheidung wäre dort frühestens möglich – garantiert ist sie allerdings nicht.

Für Tesla bedeutet das, dass die europäische FSD-Einführung vorerst weiter über einzelne nationale Anerkennungen voranschreiten dürfte.

Die wichtigste Frage nach dem Treffen am 6. Oktober lautet deshalb nicht, ob FSD zugelassen wurde.

Sondern:

Sind die Mitgliedstaaten einer EU-weiten Abstimmung im Dezember tatsächlich näher gekommen?

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