Frankreich lehnt Tesla FSD (Supervised) unter Artikel 39 ab – Sicherheitsbedenken stehen im Mittelpunkt

Frankreich lehnt Tesla FSD (Supervised) unter Artikel 39 ab – Sicherheitsbedenken stehen im Mittelpunkt

Der französische Verkehrsminister Philippe Tabarot hat bestätigt, dass Frankreich Tesla FSD (Supervised) derzeit nicht im Rahmen der Artikel-39-Ausnahmeregelung zulassen wird.

Der französische Verkehrsminister Philippe Tabarot hat bestätigt, dass Frankreich Tesla FSD (Supervised) derzeit nicht im Rahmen der Artikel-39-Ausnahmeregelung zulassen wird.

Nach Einschätzung der französischen Regierung erfüllt das Fahrerassistenzsystem zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Anforderungen, die für eine Genehmigung im öffentlichen Straßenverkehr notwendig wären.

Die Entscheidung betrifft die Nutzung der sogenannten Article 39 Exemption, über die einzelne europäische Staaten innovative Fahrzeugtechnologien unter bestimmten Voraussetzungen zulassen können.

Frankreich sieht derzeit keine ausreichende Sicherheit

Laut der Bewertung der französischen Behörden gibt es mehrere Gründe gegen eine Zulassung.

Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Das System wird derzeit nicht als ausreichend sicher eingestuft.

  • FSD kann in bestimmten Situationen die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung um bis zu 50 % überschreiten.

  • Das vorhandene Fahrerüberwachungssystem wird als nicht ausreichend angesehen, um jederzeit eine sichere Nutzung zu gewährleisten.

Diese Punkte führten dazu, dass Frankreich einer Genehmigung derzeit nicht zustimmt.

Kritik an der Fahrerüberwachung

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft das sogenannte Driver Monitoring.

Obwohl Tesla verlangt, dass der Fahrer jederzeit aufmerksam bleibt und die Kontrolle übernehmen kann, vertritt die französische Regierung die Auffassung, dass die derzeitige Überwachung nicht genügt, um ein ausreichend hohes Sicherheitsniveau sicherzustellen.

Gerade bei hochentwickelten Fahrerassistenzsystemen legen europäische Behörden großen Wert darauf, dass der Fahrer kontinuierlich überwacht wird und jederzeit eingreifen kann.

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Fokus

Ein weiterer Punkt betrifft das Verhalten des Systems hinsichtlich von Tempolimits.

Nach Angaben der französischen Analyse kann FSD in bestimmten Situationen die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreiten – nach Darstellung der Behörden um bis zu 50 %.

Ob sich diese Aussage auf spezielle Einstellungen, bestimmte Straßenarten oder einzelne Testszenarien bezieht, wurde bislang nicht näher erläutert.

Frankreich unterstützt Innovation – aber nicht zulasten der Sicherheit

Trotz der Ablehnung betonte Verkehrsminister Philippe Tabarot, dass Frankreich technologische Innovationen grundsätzlich begrüßt.

Nach Aussage der Regierung dürfe die Einführung neuer Assistenzsysteme jedoch nicht auf Kosten der öffentlichen Sicherheit erfolgen.

Die Behörden sehen daher derzeit weiteren Prüfungs- und Entwicklungsbedarf, bevor eine Zulassung infrage kommt.

Auswirkungen auf Tesla in Europa

Die Entscheidung betrifft zunächst Frankreich und dessen Haltung zur Artikel-39-Ausnahmeregelung.

Sie bedeutet nicht automatisch, dass Tesla FSD (Supervised) in Europa insgesamt keine Zulassung erhalten kann. Andere Mitgliedstaaten können eine abweichende Position vertreten, und parallel laufen weiterhin europäische Verfahren zur Bewertung moderner Fahrerassistenzsysteme.

Die Diskussion zeigt jedoch, dass Sicherheitsanforderungen und Fahrerüberwachung weiterhin zentrale Themen bei der Einführung automatisierter Fahrfunktionen in Europa bleiben.

Fazit

Frankreich wird Tesla FSD (Supervised) derzeit nicht über die Artikel-39-Ausnahmeregelung zulassen. Als Gründe nennt die Regierung unter anderem Sicherheitsbedenken, mögliche erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie aus ihrer Sicht eine unzureichende Fahrerüberwachung.

Gleichzeitig betont Frankreich, Innovationen grundsätzlich zu unterstützen – allerdings nur dann, wenn sie den hohen Anforderungen an die Verkehrssicherheit entsprechen.

Häufige Fragen (FAQ)

Hat Frankreich Tesla FSD verboten?

Nein. Frankreich hat erklärt, dass es eine Zulassung über die Artikel-39-Ausnahmeregelung derzeit nicht unterstützt. Dies ist keine generelle Aussage über alle zukünftigen Zulassungsverfahren.

Warum lehnt Frankreich FSD (Supervised) ab?

Die französische Regierung nennt drei Hauptgründe:

  • Das System werde derzeit nicht als ausreichend sicher angesehen.

  • Es könne in bestimmten Situationen die zulässige Geschwindigkeit deutlich überschreiten.

  • Die Fahrerüberwachung sei aus Sicht der Behörden nicht ausreichend.

Bedeutet das das Ende von Tesla FSD in Europa?

Nein. Die Entscheidung betrifft die französische Haltung zur Artikel-39-Ausnahmeregelung. Andere europäische Verfahren und Entscheidungen sind davon nicht automatisch ausgeschlossen.

Unterstützt Frankreich grundsätzlich automatisiertes Fahren?

Ja. Nach Aussage von Verkehrsminister Philippe Tabarot unterstützt Frankreich Innovationen im Verkehrsbereich, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist.

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