Beim Kauf von Winterreifen oder Winterkompletträdern stellt sich vielen Autofahrern immer wieder die gleiche Frage: Welcher Geschwindigkeitsindex ist wirklich vorgeschrieben – H, V, W oder sogar Y?
Die wichtigste Regel lautet: Sommerreifen müssen mindestens die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Fahrzeugs abdecken, während Winterreifen mit Alpine-Symbol auch einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben dürfen, sofern ein entsprechender Hinweis im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist.
Neben dem Geschwindigkeitsindex spielen außerdem Felgengutachten, ABE, ECE oder Teilegutachten eine wichtige Rolle, wenn Kompletträder rechtssicher montiert werden sollen – zum Beispiel bei einem Tesla Model Y.
Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Grundlagen verständlich und zeigt, worauf du beim Kauf von Winterkompletträdern achten solltest.
Gesetzliche Grundlage: Sommerreifen vs. Winterreifen
Sommerreifen
Für Sommerreifen gilt eine einfache gesetzliche Regel:
Der Geschwindigkeitsindex des Reifens muss mindestens die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Fahrzeugs abdecken.
Beispiel
| Fahrzeug | Höchstgeschwindigkeit | Mindestindex |
|---|---|---|
| Elektroauto | 240 km/h | V |
Ein höherer Geschwindigkeitsindex ist immer erlaubt.
Winter- und Ganzjahresreifen
Bei Winterreifen mit Alpine-Symbol (3PMSF) gilt eine Sonderregel.
Hier darf der Geschwindigkeitsindex unter der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit liegen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
-
Im Sichtfeld des Fahrers befindet sich ein Hinweis auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit
-
Diese Geschwindigkeit wird nicht überschritten
Die Grundlage dafür bildet §36 StVZO.
Wichtig
Als wintertauglich gelten heute nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (3PMSF).
Das frühere M+S-Symbol allein reicht nicht mehr aus.
Welche Rolle spielen ABE, ECE und Teilegutachten?
Beim Kauf von Felgen tauchen häufig verschiedene Genehmigungen auf. Diese bestimmen vor allem, ob eine Eintragung erforderlich ist.
ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
Die ABE ist eine deutsche Genehmigung für Zubehörteile.
Vorteile
-
häufig eintragungsfrei
-
klare Fahrzeugliste
-
definierte Auflagen im Gutachten
Voraussetzung ist immer, dass alle Auflagen im Dokument eingehalten werden.
ECE-Felgen (UN-Regelung R124)
ECE-Felgen besitzen eine internationale Typgenehmigung.
Erkennbar sind sie an einer E-Kennzeichnung auf der Felge, zum Beispiel:
-
E1
-
E4
-
E13
Die Grundlage ist die UN-ECE-Regelung Nr. 124 für Leichtmetallräder.
Bedeutung in der Praxis
| Vorteil | Beschreibung |
|---|---|
| Eintragung | meist nicht erforderlich |
| Anerkennung | europaweit gültig |
| Sicherheit | umfangreiche Prüfungen |
Typische Prüfungen sind:
-
Rollprüfung
-
Impact-Test
-
Biege- und Torsionsprüfung
Damit erreichen ECE-Felgen eine Sicherheitsqualität ähnlich der Originalfelgen.
Teilegutachten (§19 StVZO)
Bei einem Teilegutachten gilt:
-
Felge darf montiert werden
-
anschließend Abnahme bei TÜV, Dekra oder GTÜ
Danach kann eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich sein.
Der Vorteil ist häufig eine größere Auswahl an Kombinationen, etwa bei abweichenden Reifenbreiten.
TTG – die neue Teiletypgenehmigung
Seit 20. Juni 2025 wird die klassische ABE schrittweise durch die Teiletypgenehmigung (TTG) ersetzt.
Die Übergangsfrist läuft bis 2028.
Für Fahrzeughalter ändert sich praktisch wenig:
Man muss weiterhin das Dokument prüfen und alle Auflagen einhalten.
Was regelt das Felgengutachten wirklich?
Ein Felgendokument legt typischerweise fest:
-
zulässige Felgengröße
-
Einpresstiefe
-
erlaubte Reifendimensionen
-
Mindest-Lastindex
-
eventuelle Auflagen
Der Geschwindigkeitsindex wird häufig gar nicht erwähnt.
In diesem Fall gilt automatisch wieder die gesetzliche Regel aus §36 StVZO.
Geschwindigkeitsindex im Überblick
| Index | Geschwindigkeit |
|---|---|
| H | 210 km/h |
| V | 240 km/h |
| W | 270 km/h |
| Y | 300 km/h |
Grundregel
| Reifentyp | Regel |
|---|---|
| Sommerreifen | Index ≥ Fahrzeughöchstgeschwindigkeit |
| Winterreifen | auch niedriger möglich (mit Hinweis-Aufkleber) |


