Tesla verabschiedet sich in Europa offiziell von der Bezeichnung „Full Self-Driving“. Seit dem 8. Oktober 2026 wird das bisherige FSD (Supervised) auf den europäischen Webseiten des Herstellers als Tesla Assisted Driving bezeichnet. Gleichzeitig erhält das bisherige Angebot erweiterter Fahrerassistenzfunktionen in Ländern ohne FSD-Freigabe einen neuen Namen: Tesla Assisted Driving Basic.
Die Änderung kommt nur wenige Tage nach den Gesprächen zwischen Tesla und dem Bundesverkehrsministerium. Deutschland hatte die bisherige Bezeichnung „Full Self-Driving“ als potenziell irreführend kritisiert, weil das System trotz seiner umfangreichen Fähigkeiten weiterhin die permanente Überwachung durch den Fahrer erfordert.
Tesla hatte daraufhin angeboten, FSD für den europäischen Markt umzubenennen. Dieses Versprechen hat der Hersteller nun umgesetzt.
Damit entfällt einer der öffentlich diskutierten Streitpunkte im europäischen Genehmigungsverfahren.

Aus FSD wird Tesla Assisted Driving
Die neue Namensgebung unterscheidet zwischen zwei Funktionspaketen.
| Bisherige Bezeichnung | Neue Bezeichnung in Europa |
|---|---|
| Full Self-Driving (Supervised) | Tesla Assisted Driving |
| Erweiterte Fahrerassistenzfunktionen | Tesla Assisted Driving Basic |
| Standard-Autopilot | Autopilot |
Tesla Assisted Driving bezeichnet künftig das umfassende Fahrerassistenzsystem, das bisher als FSD (Supervised) bekannt war.
In Ländern, in denen dieses System bereits regulatorisch zugelassen ist, wird die neue Bezeichnung auf den entsprechenden Tesla-Seiten verwendet.
In Deutschland und anderen europäischen Märkten ohne Freigabe wird dagegen zunächst Tesla Assisted Driving Basic angeboten.
Dieses Paket umfasst weiterhin die bereits verfügbaren erweiterten Assistenzfunktionen. Dazu gehören je nach Fahrzeug und regionaler Verfügbarkeit unter anderem der automatische Spurwechsel, die Navigation mit Lenkassistent und verschiedene Parkfunktionen.
Die Umbenennung bedeutet deshalb nicht, dass deutsche Tesla-Fahrer ab sofort sämtliche FSD-Funktionen nutzen können.
Deutschland bekommt zunächst Tesla Assisted Driving Basic
Für deutsche Tesla-Besitzer ist die Unterscheidung besonders wichtig.
Tesla Assisted Driving Basic ist nicht mit dem vollständigen Tesla Assisted Driving gleichzusetzen.
Das Basic-Paket stellt die bereits verfügbaren Assistenzfunktionen bereit. Die weitergehenden Fähigkeiten des bisherigen FSD (Supervised), insbesondere das umfassende automatisierte Fahren im Stadtverkehr, bleiben von der europäischen Genehmigung abhängig.
Damit verändert Tesla zunächst die Produktbezeichnungen, nicht jedoch automatisch die verfügbaren Funktionen.
Auch der serienmäßige Autopilot bleibt als eigenständiges Angebot bestehen.
Die neue Struktur soll für Kunden deutlicher machen, welche Funktionen bereits genutzt werden können und welche erst nach einer entsprechenden regulatorischen Freigabe verfügbar werden.
Tesla setzt Vereinbarung mit Deutschland unmittelbar um
Besonders interessant ist der Zeitpunkt der Umbenennung.
Erst wenige Tage zuvor hatte das Bundesverkehrsministerium bestätigt, dass es im September direkte Gespräche mit Tesla gegeben hatte.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger erklärte, beide Seiten hätten schnell ein gemeinsames Verständnis gefunden und eine konstruktive Einigung erzielt.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Verständigung war die Bezeichnung des Systems.
Deutschland hatte kritisiert, dass „Full Self-Driving“ eine Form vollständiger Selbstständigkeit suggerieren könnte, die das System rechtlich und technisch noch nicht bietet.
Tesla schlug daraufhin den Namen „Tesla Assisted Driving“ vor.
Mit der jetzigen Änderung setzt der Hersteller diesen Vorschlag bereits in seiner europäischen Produktkommunikation um.
Das ist für das laufende Genehmigungsverfahren relevant, weil damit ein konkret benannter Kritikpunkt des Bundesverkehrsministeriums adressiert wird.
Auch bei den technischen Vorgaben gibt es Fortschritte
Die Umbenennung ist allerdings nur ein Bestandteil der Gespräche zwischen Tesla und Deutschland.
Beide Seiten verständigten sich auch auf grundlegende Anforderungen an den europäischen Betrieb des Systems.
Der Fahrer soll weiterhin vollständig für die sichere Führung des Fahrzeugs verantwortlich bleiben. Er muss das Verkehrsgeschehen permanent überwachen und jederzeit eingreifen können.
Zudem unterstützt Deutschland einen Ansatz, bei dem das System abhängig von der Verkehrssituation die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit um maximal zehn Prozent überschreiten darf.
Das Bundesverkehrsministerium bescheinigte dem System nach bisherigen Erkenntnissen außerdem insbesondere im Stadtverkehr ein hohes Leistungsvermögen.
Bilger kündigte an, sich für eine zeitnahe Fortführung des europäischen Genehmigungsverfahrens einzusetzen.
Sein erklärtes Ziel ist es, dass Tesla-Fahrer die Vorteile des Assisted Driving möglichst schnell in der gesamten Europäischen Union nutzen können.
Was bedeutet die Umbenennung für bestehende Tesla-Besitzer?
Für Besitzer eines Model 3, Model Y, Model S oder Model X bedeutet die Änderung zunächst vor allem eine neue Bezeichnung der entsprechenden Softwarepakete.
Die vorhandene Fahrzeughardware wird dadurch nicht verändert.
Auch bereits verfügbare Assistenzfunktionen bleiben grundsätzlich erhalten.
Entscheidend ist jedoch, welche Softwarefunktionen für das jeweilige Fahrzeug freigeschaltet sind und in welchem Land es zugelassen wurde.
Tesla weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verfügbarkeit von Assisted Driving von mehreren Faktoren abhängt. Dazu gehören unter anderem die Hardwaregeneration, die Softwareversion, das Fahrzeugmodell und die regulatorischen Vorgaben des jeweiligen Landes.
Eine neue Bezeichnung allein schaltet deshalb keine zusätzlichen Fahrfunktionen frei.
Interessant ist außerdem die neue Abonnementstruktur: Tesla erklärt auf seinen europäischen Supportseiten, dass ein geeignetes Fahrzeug mit einem Assisted-Driving-Basic-Abonnement nach einer entsprechenden regionalen Genehmigung und dem erforderlichen Softwareupdate automatisch auf Tesla Assisted Driving umgestellt werden kann.
Für diesen Wechsel soll nach den veröffentlichten Bedingungen kein zusätzlicher Abonnementaufschlag anfallen. Tesla will betroffene Kunden vorab informieren und ihnen die Möglichkeit geben, das Abonnement zu kündigen.
Die EU-weite Genehmigung steht weiterhin aus
Die neue Namensgebung ist ein regulatorisch relevanter Schritt, aber noch keine Genehmigung.
Tesla Assisted Driving darf weiterhin nur in Ländern genutzt werden, in denen die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mehrere europäische Staaten haben die vorläufige niederländische Genehmigung nach Artikel 39 der europäischen Typgenehmigungsverordnung bereits anerkannt.
Deutschland gehört bislang nicht dazu.
Parallel arbeitet Tesla an einer Lösung, die eine einheitliche Verfügbarkeit innerhalb der Europäischen Union ermöglichen könnte.
Beim Treffen des Technical Committee – Motor Vehicles am 6. Oktober wurde das Thema erneut behandelt. Eine Abstimmung über eine EU-weite Genehmigung fand jedoch nicht statt.
Der weitere Zeitplan bleibt damit offen.
Die Unterstützung Deutschlands könnte für die kommenden Verhandlungen dennoch wichtig werden.
Warum Tesla den FSD-Namen in Europa aufgibt
Die bisherige Bezeichnung „Full Self-Driving“ war seit Jahren ein zentraler Bestandteil der Tesla-Strategie.
Der Name sollte verdeutlichen, dass Tesla langfristig ein Fahrzeug entwickeln möchte, das sämtliche Fahraufgaben selbstständig übernehmen kann.
Das derzeitige FSD (Supervised) erreicht dieses Ziel allerdings noch nicht.
Zwar kann das System bereits komplexe Verkehrssituationen bewältigen, darunter Kreuzungen, Kreisverkehre, Spurwechsel und zahlreiche Fahraufgaben innerhalb geschlossener Ortschaften.
Die Verantwortung verbleibt jedoch vollständig beim Fahrer.
Auch der ADAC hatte nach einer zweistündigen Testfahrt durch Kopenhagen auf diesen Unterschied hingewiesen.
Der Automobilclub zeigte sich von den Fähigkeiten des Systems beeindruckt, dokumentierte allerdings auch mehrere Fehler. Dazu gehörten eine unzulässige Busspurnutzung und das Überfahren einer roten Ampel.
Gerade deshalb hatte der ADAC die Bezeichnung „Full Self-Driving“ kritisch bewertet.
Der neue Name „Tesla Assisted Driving“ beschreibt den gegenwärtigen Funktionsumfang deutlich zurückhaltender.
Er stellt die Unterstützung des Fahrers in den Mittelpunkt und vermeidet die unmittelbare Assoziation mit einem vollständig autonomen Fahrzeug.
Ein wichtiger Schritt für Teslas europäische FSD-Strategie
Die Entscheidung zeigt, dass Tesla bereit ist, seine Produktkommunikation an die europäischen Zulassungsanforderungen anzupassen.
Der Hersteller verzichtet damit auf eine Bezeichnung, die international über Jahre hinweg mit seiner Entwicklung des autonomen Fahrens verbunden war.
Gleichzeitig bleibt die technische Strategie unverändert.
Tesla möchte weiterhin ein System anbieten, das möglichst viele Fahraufgaben selbstständig bewältigt und durch regelmäßige Softwareupdates verbessert wird.
Für die europäische Einführung kommt es nun darauf an, ob die zuständigen Behörden die technischen und rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt ansehen.
Die Umbenennung beseitigt dabei einen Kritikpunkt, ersetzt aber nicht die erforderliche Sicherheitsbewertung und Genehmigung.
Fazit
Tesla hat die angekündigte Umbenennung von FSD (Supervised) in Europa offiziell umgesetzt.
Aus Full Self-Driving (Supervised) wird Tesla Assisted Driving. In Ländern ohne entsprechende Freigabe wird das erweiterte Assistenzpaket als Tesla Assisted Driving Basic angeboten.
Damit reagiert Tesla unmittelbar auf die Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium, das die bisherige Bezeichnung als potenziell irreführend kritisiert hatte.
Die Änderung ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil Deutschland inzwischen eine schnelle europaweite Genehmigung unterstützt und Tesla einen konkret vereinbarten Schritt innerhalb weniger Tage umgesetzt hat.
Für deutsche Tesla-Fahrer ändert sich dadurch zunächst allerdings nichts an der tatsächlichen Verfügbarkeit des vollständigen Systems.
Tesla Assisted Driving ist ein neuer Name – noch keine neue Zulassung.
Dennoch zeigt die Entwicklung, dass Tesla und die deutschen Behörden bei der Vorbereitung einer europäischen Einführung inzwischen enger zusammenarbeiten.


