Nach dem tödlichen Unfall eines Tesla Model 3 in Texas vor einigen Wochen haben die Behörden nun Anklage wegen Totschlags (Manslaughter) gegen den Fahrer erhoben. Aus den veröffentlichten Ermittlungsunterlagen geht hervor, dass die Ermittler keine Hinweise auf einen technischen Defekt des Fahrzeugs gefunden haben.
Stattdessen deuten Fahrzeugdaten, Videoaufnahmen und die Auswertung des Mobiltelefons des Fahrers darauf hin, dass das Gaspedal bewusst betätigt wurde und dadurch die Geschwindigkeitsregelung des Full Self-Driving (FSD)-Systems übersteuert wurde.
Das Wichtigste im Überblick
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Gegen den Fahrer wurde Anklage wegen Totschlags erhoben.
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Die Ermittler fanden keine Hinweise auf einen technischen Defekt am Fahrzeug.
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Das Gaspedal wurde laut Fahrzeugdaten innerhalb von rund sechs Sekunden bis auf 100 % durchgedrückt.
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Das Fahrzeug erreichte dabei etwa 73 mph (117 km/h) – mehr als doppelt so schnell wie erlaubt.
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Vor dem Unfall wurde laut Ermittlungsbericht nicht gebremst.
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Auch ein Ausweichmanöver wurde den Daten zufolge nicht eingeleitet.
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Google-Suchanfragen des Fahrers aus dem Mai 2026 zeigen Frustration über ein aus seiner Sicht zu defensives FSD-Verhalten.
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Die Ermittlungsbehörden sehen einen Zusammenhang zwischen dem Fahrverhalten und dem Unfallhergang.
Ermittler rekonstruieren den Unfall
Laut den Ermittlungsunterlagen befand sich das Fahrzeug zunächst im FSD-Modus.
Kurz bevor das Fahrzeug in eine Kurve einfuhr, wurde jedoch nach Angaben der Behörden das Gaspedal zunehmend stärker betätigt.
Innerhalb von rund sechs Sekunden soll der Fahrer das Fahrpedal vollständig bis zum Anschlag durchgedrückt haben.
Dadurch wurde die Geschwindigkeitsregelung des FSD-Systems übersteuert.
Das Fahrzeug beschleunigte anschließend auf etwa:
117 km/h (73 mph)
und fuhr geradeaus über den Bordstein in ein Wohnhaus.
Keine Bremsung und kein Ausweichversuch
Die Auswertung der Fahrzeugdaten ergab laut Ermittlern:
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keine Betätigung des Bremspedals in der letzten Minute vor dem Aufprall,
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keinen dokumentierten Lenkversuch zur Vermeidung der Kollision,
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keine Hinweise auf einen technischen Fehler am Fahrzeug.
Auch nach einer Untersuchung des Fahrzeugs wurden laut Behörden:
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kein klemmendes Fahrpedal,
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keine blockierende Fußmatte,
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keine mechanischen Defekte
festgestellt.
Google-Suchanfragen spielten bei den Ermittlungen eine Rolle
Im Rahmen der Auswertung des Mobiltelefons fanden die Ermittler mehrere Google-Suchanfragen aus dem Mai 2026.
Diese bezogen sich unter anderem auf:
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„Tesla FSD not aggressive enough“
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„Tesla FSD too timid“
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„FSD is not aggressive enough for city driving“
Nach Auffassung der Ermittler deuten diese Suchanfragen darauf hin, dass der Fahrer mit dem aus seiner Sicht zu vorsichtigen Fahrverhalten des FSD-Systems unzufrieden gewesen sein könnte.
Grundlage der Anklage
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Entscheidung zur Anklage unter anderem auf:
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Videoaufnahmen des Unfallhergangs,
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Fahrzeugdaten (Blackbox),
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die Auswertung des Mobiltelefons,
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das Fehlen technischer Defekte,
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medizinische Untersuchungen, die laut Ermittlern keine gesundheitliche Ursache wie Schlaganfall oder Herzinfarkt ergaben.
Nach Einschätzung der Behörden führte das bewusste Beschleunigen bei gleichzeitig ausbleibender Bremsung letztlich zu dem tödlichen Unfall.
Expertenanalyse
Der Fall zeigt erneut, wie wichtig die klare Unterscheidung zwischen Fahrerassistenzsystemen und vollständig autonomen Fahrzeugen ist. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gehen die Behörden davon aus, dass der Fahrer durch das Betätigen des Fahrpedals die Geschwindigkeitsregelung des FSD-Systems bewusst übersteuerte. Gleichzeitig betonen die Ermittler, dass sie keine Hinweise auf einen technischen Defekt des Tesla gefunden haben.
Zu beachten ist jedoch, dass es sich hierbei um Vorwürfe der Strafverfolgungsbehörden handelt. Die Anklage stellt keine rechtskräftige Verurteilung dar. Über die strafrechtliche Verantwortung des Fahrers wird erst das zuständige Gericht entscheiden.
Fazit
Nach dem tödlichen Unfall eines Tesla Model 3 in Texas haben die Ermittlungsbehörden Anklage wegen Totschlags gegen den Fahrer erhoben. Nach ihrer Darstellung sprechen Fahrzeugdaten, Videoaufnahmen und weitere Beweismittel dafür, dass das FSD-System durch bewusstes Beschleunigen übersteuert wurde und kein technischer Defekt vorlag. Ob diese Einschätzung vor Gericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
Was denkt ihr? Sollten solche Ermittlungsdaten künftig grundsätzlich veröffentlicht werden, um den genauen Unfallhergang bei Fahrzeugen mit Fahrerassistenzsystemen transparenter nachvollziehen zu können?
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