Model Y am Laden

Dein Tesla als Stromspeicher? Bundestag kippt die Doppelbesteuerung!

Geschrieben von: Julius Ayen

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Veröffentlich am:

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Lesezeit: 3 min

Das Warten hat ein Ende! Der Bundestag hat eine der größten Hürden für das bidirektionale Laden (auch Vehicle-to-Grid oder V2G genannt) beseitigt. Eine Gesetzesänderung schafft die bisherige doppelte Belastung durch Netzentgelte und Steuern ab, wenn Strom aus dem E-Auto-Akku zurück ins öffentliche Netz fließt. Das macht das "Vehicle-to-Grid"-Modell in Deutschland endlich wirtschaftlich attraktiv.


Am Donnerstagabend (13. November) hat der Bundestag ein Gesetz mit einem extrem sperrigen Namen beschlossen: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts...". Hinter diesem Titel verbirgt sich jedoch eine kleine Revolution für alle, die ein E-Auto fahren und über bidirektionales Laden nachdenken. Tief in dem über 250 Seiten starken Dokument steckt eine Änderung, die von der schwarz-roten Koalition im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossen wurde und es wirklich in sich hat.


Das Problem: Warum V2G bisher unmöglich war

Bisher war das Zurückspeisen von Strom aus deinem Tesla-Akku ins öffentliche Netz ein teures Vergnügen. Der Grund: E-Autos galten rechtlich als "Autos" und nicht als "Stromspeicher". Das führte zu einer absurden Situation:


  1. Du hast Strom aus dem Netz bezogen und geladen (und dafür Netzentgelte + Steuern bezahlt).

  2. Wolltest du diesen Strom später (z.B. bei hoher Nachfrage) wieder zurück ins Netz speisen, wärst du dafür nochmal mit Netzentgelten und Stromsteuer belastet worden.


Diese doppelte Belastung hat Vehicle-to-Grid-Anwendungen in Deutschland wirtschaftlich komplett unattraktiv gemacht.

Model 3 am Laden
Credit Tesla

Die Lösung: E-Autos sind jetzt Stromspeicher

Genau das ändert sich jetzt. Der neue Beschluss stellt klar: Wird Strom aus dem Netz entnommen, im Auto gespeichert und später "zeitlich verzögert wieder in dasselbe Netz eingespeist", entfallen diese doppelten Abgaben.

Entscheidend ist der Verweis auf § 21 des Energiefinanzierungsgesetzes. Dieser stellt nun "bidirektional genutzte Ladepunkte für Elektromobile" rechtlich mit stationären Stromspeichern gleich. Dein Tesla wird vor dem Gesetz also (in dieser Hinsicht) zu einer Batterie auf Rädern.

Was bedeutet das für dich?

Wird das "BiDi-Laden" jetzt sofort zum großen Geschäftsmodell? Die Vorzeichen stehen besser als je zuvor. Die Ladeinfrastruktur-Branche, die lange für diese Änderung gekämpft hat, jubelt. Wenn E-Auto-Speicher und stationäre Speicher steuerlich gleich behandelt werden, wird es für Anbieter endlich lohnend, entsprechende Tarife und Technologien zu entwickeln.

Stell dir vor, dein Tesla stabilisiert tagsüber das Stromnetz, während er auf der Arbeit parkt, oder speist abends teuren Strom zurück und lädt nachts günstigen Strom nach – und du verdienst damit Geld.

 

Doppelte gute Nachrichten: MiSpeL kommt auch

Das Timing könnte nicht besser sein. Parallel läuft bei der Bundesnetzagentur ein wichtiges Verfahren (genannt "MiSpeL"). Hier geht es unter anderem um eine "Pauschaloption", die das Leben für Besitzer von PV-Anlagen, Heimspeichern und Wallboxen einfacher machen soll.

Das Ziel: Auch "Misch-Strom" (also teils Solarstrom vom Dach, teils Netzstrom) soll flexibel und ohne komplizierte Zählertechnik (wie einen zweiten Stromzähler) genutzt und eingespeist werden können. Diese beiden Neuerungen zusammen könnten einen echten V2G-Boom auslösen.

 

Geduld ist noch gefragt

Kommen die V2G-Tarife also schon nächste Woche? Nicht ganz. Experten aus der Branche schätzen, dass die Netzbetreiber etwa neun bis zwölf Monate brauchen werden, um ihre IT-Systeme und Abrechnungsprozesse an die neue Gesetzeslage anzupassen.

Und eine wichtige Voraussetzung bleibt bestehen, die du nicht vergessen darfst: Für das echte bidirektionale Laden (also das Einspeisen ins öffentliche Netz) ist ein Smart Meter, ein intelligenter Stromzähler, in deinem Hausanschluss zwingend erforderlich.

 

Fazit: Der Durchbruch ist geschafft

Trotz der Wartezeit ist dies der Durchbruch, auf den viele gewartet haben. Bisher gab es V2G-Anwendungen fast nur in kleinen Pilotprojekten oder als Insel-Lösungen für das eigene Haus (Vehicle-to-Home). Jetzt wird der Einsatz im großen Stil für das öffentliche Netz (Vehicle-to-Grid) wahrscheinlich.

Eine aktuelle Agora-Studie schätzt das Erlöspotenzial für Nutzer auf bis zu 500 Euro pro Jahr (Prognose für 2030). Der wichtigste regulatorische Stein ist aus dem Weg geräumt.


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